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FCC  FAMILIEN CAMPING CLUB  e.V.

BRODAU - 23730 SCHASHAGEN/NEUSTADT

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PROTOKOLL ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG VOM 24.02.2012

Für das Geschäftsjahr 2011

 

 

 

Herr Axel Weidel, 2. Vorsitzender, eröffnet die Versammlung um 19.35 h, begrüßt die anwesenden Mitglieder und bittet um eine Gedenkminute für die im letzten Jahr verstorbenen Mitglieder. Weiterhin gibt er bekannt, dass er das Amt des 2. Vorsitzenden aus familiären und beruflichen Gründen nicht weiter ausführen möchte und daher bei der anstehenden Wahl nicht zur Verfügung steht. Die letzten Jahre als 2. Vorsitzender war für ihn eine tolle Zeit. Er denkt und hofft, auch einen guten Job gemacht zu haben. Man kann zwar nicht jedem alles recht machen, wie man es gerne hätte und es gab auch die eine oder andere Meinungsverschiedenheit; dennoch sind er und die/der Andere mit einem Lächeln auseinander gegangen. Er und der bisherige Vorstand haben in den letzten Jahren einiges auf dem Platz des FCC bewegt und es wird auch noch lange nicht alles gewesen sein. Er hofft, dass sich der neue 2. Vorsitzende mit den neuen Aufgaben schnell und effektiv durchsetzen wird. Er wünscht allen Mitgliedern weiterhin viel Spaß auf dem Campingplatz.

Lt. Anwesenheitsliste haben sich 116 Mitglieder zur Hauptversammlung eingetragen.

Es erfolgt eine Abstimmung über die mit der Einladung versandte Tagesordnung. Seitens der Mitglieder werden keine Änderungswünsche gestellt.

 

 

GESCHÄFTSBERICHT DES 1. VORSITZENDEN

 

Herr Schütz begrüßt alle Mitglieder und bedankt sich für die rege Beteiligung.

Er berichtet darüber, wie ihm das erste Jahr als 1. Vorsitzende vorkam und dass er bei Antritt des Amtes nicht wusste, was auf ihn zukommt. Er berichtet darüber, dass er Gespräche mit dem Verpächter wegen diverser Angelegenheiten, u.a. wegen der Wasserwege, des Vereinsheimes, des Duschhauses etc. geführt hat. Weiterhin musste er hin und wieder eine Bereinigung zwischen einzelnen Mitgliedern herbeiführen. Auch einige Schlichtungsgespräche wurden geführt. Dies sei alles sehr zeitintensiv gewesen, was ihm vorher gar nicht so bewusst gewesen ist.

Weiterhin berichtet er von verschiedenen Gesprächen mit Herrn v. Ludowig und seiner Tochter darüber, dass die Wasserversorgung des Platzes weiter vorangehen soll. Witterungsbedingt soll ein Weg im Winter und ein weiterer Weg im Frühjahr mit Wasser versorgt werden. Der vordere Bereich des Platzes ist bereits mit Wasser versorgt. Der nächste Weg soll voraussichtlich im April in Angriff genommen werden. Herr Schütz hofft auf Verständnis der Mitglieder, wenn Wege- und/oder Wasserarbeiten ggf. auch in die Saison fallen.

 

Herrn Schütz ist es ein großes Bestreben, dass die Gemeinschaft auf dem Platz als Familienplatz mehr angeschoben wird. Der Vorstand hat bereits insoweit damit angefangen, dass das Gemeinschaftshaus umgebaut wird. Die Arbeiten werden gleich Anfang der Saison in den ersten Märzwochen beginnen und schnell durchgeführt werden. Das Gemeinschaftshaus soll nach dem Umbau eine gemütlichere Atmosphäre bekommen. Er bedankt sich schon jetzt bei denjenigen, die sich bereits angeboten haben, bei der Umgestaltung zu helfen. Herr Schütz strebt an, dass u.a. das Kinderbasteln wieder auflebt. Er weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass dies nichts mit einer Kinderbetreuung zu tun hat. Weiterhin regt er an, regelmäßige Gemeinschaftsgrillabende durchzuführen, damit der Gemeinschaftssinn auf dem Platz wieder angeregt wird und sich dadurch die Mitglieder/Camper besser kennenlernen.

 

Herr Schütz kommt auf die „Lange Nacht“ im letzten Jahr zu sprechen und teilt mit, dass diese nicht der große Erfolg gewesen sei. Der Vorstand regt daher an, dass dieser die Organisation und Gestaltung wieder in die Hand nimmt. Gemeinsam soll entschieden werden, was genau gemacht werden soll und was allen gefallen könnte. Anregungen der Mitglieder hierzu sind herzlich willkommen und ausdrücklich erwünscht.

 

Herr Schütz weist darauf hin, dass er sich mit dem Bereich der Finanzen bzw. des Festausschusses in dem vergangenen Geschäftsjahr nicht auseinandergesetzt hat und dass er diesbezüglich auf die Berichte des Schatzmeisters und des Festausschusses verweisen möchte.

 

Sodann kommt Herr Schütz auf die Veränderungen im Vorstand zu sprechen. Er weist darauf hin, dass die Unregelmäßigkeiten, die im Vorstand entstanden sind, auch mit seiner Person zu tun hätten. Die Fehler, die er hierbei gemacht hat, würden ihm leid tun. Er bittet allerdings alle Mitglieder inständig, sich ein eigenes Bild zu machen. Nächstes Jahr, wenn sein Amt wieder zur Wahl stehen wird, würden die Stimmen es ja zeigen.

 

Herr Schütz berichtet davon, dass zurzeit 28 Plätze frei sein würden und er würde es begrüßen, wenn diese Plätze in absehbarer Zeit wieder belegt werden könnten. Er hofft darauf, dass die Versorgung der Plätze mit Zu- und Abwasser dies vorantreiben wird. Er weist allerdings auch darauf hin, dass das Außenbild des Platzes und des Vereins verändert werden muss, damit die Plätze auch tatsächlich neu belegt werden.

 

Zu den Wahlen erklärt Herr Schütz, dass durch den Abgang von Frau Thea Mädler als Schriftführerin Frau Meike Schuster vom Vorstand kommissarisch als neue Schriftführerin bis zum Ende des Geschäftsjahres 2011 eingesetzt wurde. Herr Schütz hat sich hinsichtlich der damit verbundenen Neuwahl des Posten der Schriftführerin/des Schriftführers beim zuständigen Gericht informiert und es ist völlig problemlos, dass die neue Schriftführerin/der neue Schriftführerin entgegen der Satzung derzeit lediglich für ein Jahr gewählt wird, sofern es keine Einwände der anwesenden Mitglieder gibt. Einwände wurden nicht erhoben.

Weiterhin weist er darauf hin, dass der gesamte Vorstand seine Tätigkeit ehrenamtlich ausführt, so dass er alle Mitglieder bittet, angefallene Konflikte zuerst untereinander zu klären, bevor dies an Dritte respektive an den Vorstand getragen wird. Der Vorstand sollte nicht als „Kummerkasten“ angesehen werden. Er bittet daher eindringlich darum, dass der Vorstand überwiegend in den dafür vorgesehenen Zeiten in Anspruch genommen wird.

 

Herr Schütz bedankt sich nochmals für die wirklich sehr rege Beteiligung und erwähnt in diesem Zusammenhang, dass wir, sofern wir nicht zur Wahl gehen, uns auch nicht bzw. nicht kritisch äußern sollten. Der Vorstand steht in der Verantwortung, Entscheidungen werden auf der Jahreshauptversammlung durch die Mitglieder gefällt und daher findet er es toll, dass so viele Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung gekommen sind.

Herr Schütz hofft, dass das nächste Jahr ein schöneres Jahr wird; der letzte Sommer war schließlich nicht so gut. Weiterhin hofft er auf einen „ordentlichen Abend“.

 

Die Diskussion soll nach Erfragung bei den Mitgliedern erst am Schluss der Sitzung erfolgen.

 

 

BERICHT DES SCHATZMEISTERS

 

Vorwort:

Herr Schulz begrüßt alle Mitglieder und erklärt, dass das vergangene Jahr wieder mit sehr viel Arbeit verbunden war. Er bedankt sich ganz herzlich (wie jedes Jahr) für die tatkräftige Unterstützung durch unsere Vereinsbuchhalterin, Frau Anke Boll, während der letzten Saison.

 

Finanzlage des Vereins:

Herr Schulz beginnt mit dem Erfreulichen:

Der Verein konnte das gute Ergebnis von 2010 noch erhöhen. Das Jahr 2009 konnten wir mit einem Rücklagevermögen von € 32.200,00 abschließen. Das Jahr 2010 mit € 63.800,00 und im abgelaufenen Jahr 2011 konnten wir die Vereinsrücklage auf € 93.000,00 erhöhen.

Dieses Rücklagevermögen (auch in dieser Höhe) benötigt der Verein, da wir nach Abschluss der Umbauarbeiten durch unseren Verpächter sicherlich eine weitere Pachterhöhung zu erwarten haben, die wir dann aus unserer Rücklage bezahlen könnten.

 

Auswirkungen der bisherigen Erhöhung 2011/2012 in Zahlen

Die erste Teilpachterhöhung haben wir bereits zum 15.03.2011 - € 30,00 pro Platz/Jahr = € 6.975,00 – bezahlt. Die zweite Teilpachterhöhung steht zum 15.03.2012 - € 20,00 pro Platz/Jahr = € 4.650,00 – an. Somit erhöht sich die Pachtsumme zum 15.03.2012 bis zum 31.12.2012 um € 13.950,00. Ab 2013 erhält der Verpächter dann die volle Erhöhung von € 15.500,00 = 6,24% (Gesamtpachterhöhung) pro Jahr – möglich wäre eine Erhöhung um bis zu 24,6% gewesen –

 

Hierzu kurz aus unserem Pachtvertrag:

Der jährliche Pachtzins soll sich künftig entsprechend dem Lebenshaltungsindex ändern, der sich aus den statistischen Feststellungen des Landes-/Bundesamtes ergibt. Eine Änderung kann verlangt werden, wenn der Lebenshaltungsindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes sich um mehr als 10 Punkte geändert hat. Als Stichtag für diese Veränderung soll der Vertragsbeginn auf der Basis von 1995 zugrunde gelegt werden.

 

Desweiteren wurde die Verzinsung der geleisteten Vorauskasse von 3% auf 2% durch den Verpächter gesenkt.

 

Die Vereinsrücklagen dienen aber auch dazu, falls der Verein aufgelöst werden sollte, die laufenden Kosten für ein Jahr zu bezahlen. Da wir für diesen Fall keine Pachtvorauszahlung vom Verpächter zurückerhalten, sondern ein Jahr pachtfrei auf dem Campingplatz verbleiben dürfen.

- Dafür wären ca. € 80.000,00 notwendig -

 

Freie Plätze

Wir hatten 2011 28 freie Plätze. Wir starten auch mit 28 freien Plätzen in die Saison 2012.

23 Plätze wurden mit dem Verpächter verrechnet.

 

Verlust für Herrn v. Ludowig      2010  -  € 19.806,00                  wir ca. € 10.000,00

                                                  2011  -  € 21.817,00                  wir ca. € 11.000,00

 

Dem Verein wurde im Jahr 2011 kein Wohnwagen (Schnuppercamping) zum Kauf angeboten.

 

Jahresbericht und Jahresabrechnung 2011:

Den Mitgliedern liegt die Jahresabrechnung 2011 vor. Diese wurde am 31.12.2011 erstellt und am 03.02.2012 durch die Kassenprüfer des Vereins, Frau Franziska Breitmeier und kommissarisch Herr Andreas Würtz, überprüft. Da Peter Fischer dieses Jahr die Prüfung nicht durchführen konnte, bedanken wir uns ausdrücklich bei Andreas Würtz, der sehr kurzfristig eingesprungen ist.

 

Offene Forderungen

Die offenen Forderungen belaufen sich auf insgesamt € 14.474,98, davon allein fällige und noch nicht fällige Jahresvorauszahlungen in Höhe von € 9.500,00 (Stand 31.12.2011).

 

Hier wird der Vorstand in Zukunft zu entscheiden haben, ob Mitglieder ausgeschlossen oder gerichtliche Mahnverfahren gegen sie eingeleitet werden sollten.

 

Ich empfehle dem Gesamtvorstand dringend, die bisherige Praxis der Ratenzahlung zu überdenken. Es nützt dem Verein wenig, wenn wir uns Mitglieder (wie bereits mehrfach geschehen) auf den Platz holen, die

 

1. den Wohnwagen

2. die Pacht und die Jahresvorauszahlung

3. die Nebenkosten

 

wegen finanzieller Überschätzung ihrer Möglichkeiten nicht bezahlen können. Da wird eine Saison Camping auf Vereinskosten gemacht und zum Ende der Saison wird der 30 Jahre alte, wertlose Wohnwagen zurückgelassen. Aus meiner Berufserfahrung heraus weiß ich auch, dass bei solchen „Mitbürgern“ dann kein Geld zu holen ist.

 

Einnahmen/Ausgaben – Vergleich zu 2010

 

Einnahmen (auszugsweise):

Waschmaschinen                          € 1.306,75     minus   € 235,00

Duschautomaten                           € 1.349,20     plus      € 494,00

Besuchergeld                                € 3.798,00     minus   € 492,00

Boote                                            € 1.220,00     unverändert

Parkkarten                                    €    507,00     minus   €   62,00

Aufnahmegebühren                      € 1.150,00     plus      € 550,00  (aus Platzübernahmen)

 

Ausgaben:

Lohnkosten/Gehalt              um ca. € 1.330,00 gestiegen

Porte/Druck                         um ca. € 800,00 gestiegen

Versicherungen                   € 275,00 gestiegen

Werkzeug/Inventar              ca. € 500,00 weniger

Reparaturen/Pflege             ca. € 700,00 gestiegen

 

Angeschafft wurden 2011:

-  Laptop für die Schriftführerin                                             -  Rasenmäher

-  Ölradiator (Platzwarthaus)                                                 -  Computer mit Monitor (Platzwart)

-  Hochdruckreiniger

 

Schlussbemerkung

Da ich als Schatzmeister nicht mehr zur Verfügung stehe, würde ich jetzt noch auf die Aufgaben des Schatzmeisters zu sprechen kommen, falls dieses gewünscht wird. – Dies wurde gewünscht und es folgte eine detaillierte Darstellung –

Ich weise auch darauf hin, dass Frau Boll als Buchhalterin ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Wir werden den oder die Schatzmeister/in aber noch einarbeiten.

 

Schlusswort

Nach 5-jähriger Schatzmeistertätigkeit, davon 4 Jahre mit sehr viel Spaß, möchte ich mich bei Jürgen Schröder (ca. 16 Jahre Vorstandsarbeit), Thea Mädler (ebenfalls 16 Jahre), Anke Boll (12 Jahre), Axel Weidel (ca. 8 Jahre), Jan Düwel (ca. 14 Jahre) und bei den Kassenprüfern Franziska Breitmeier und Peter Fischer, die ihr Amt vorzeitig niedergelegt haben, für die großartige Zusammenarbeit bedanken.

 

Der Gesamtvorstand unter der Führung von Jürgen Schröder hat, wie ich meine, eine hervorragende Vorstandsarbeit geleistet. Das Platzwarthaus, die sanitären Einrichtungen, die Wasseranschlüsse in den Wegen und nicht zuletzt die sehr gute Finanzlage des Vereins sind Erfolge des letzten Gesamtvorstandes.

 

Schade, dass es nun so geendet hat!

 

Ich wünsche den heute neu gewählten Vorstandsmitgliedern viel Erfolg bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben und uns allen

 

                                            gutes Wetter, Gesundheit und eine schöne Saison in Brodau!

 

 

BERICHT DER KASSENPRÜFER

 

Der Bericht der Kassenprüfer Frau F. Breitmeier / Herrn A. Würtz (kommissarisch) für das Geschäftsjahr 2011 wird von Frau Franziska Breitmeier vorgetragen.

Prüfungstermin war der 03. Februar 2012 im Hause von Frau Boll (Buchhalterin des Vereins).

„Der PC stand bereit. Die Unterlagen lagen geordnet auf dem Tisch. Buchungsbelege, Ausdrucke des Buchhaltungsprogramms und Excel-Auswertungen lagen vollständig und geordnet vor. Wolfgang, unser Schatzmeister, und Anke, unsere Buchhalterin waren sehr gut auf die Kassenprüfung vorbereitet und konnten unsere Fragen kompetent beantworten und auch belegen.

Zunächst wurden die wesentlichen Buchungsvorgänge geschildert und jeweils belegt. Wichtigster Vorgang ist die Pachtabrechnung mit Herrn von Ludowig. Der Verein muss die Pacht ein Jahr im Voraus bezahlen. Im laufenden Jahr werden dann Vereinsguthaben als Vorauszahlung an den Verpächter überwiesen. Diese werden mit 2% verzinst. Zu Beginn des Kalenderjahres erstellen Anke und Wolfgang eine Pachtabrechnung, die Herr von Ludowig zur Prüfung und Unterschrift erhält. Diese lag mit Testatdatum 19.01.2012 unterschrieben vor und wurde von uns geprüft. Allerdings war das Guthaben fälschlich für 2012 statt für 2013 ausgewiesen. Hier wurde unsererseits um eine Korrektur gebeten. Davon abgesehen waren alle Daten sachlich und rechnerisch korrekt. Herr von Ludowig hat vertragsgerecht für 23 (von insgesamt 28) freien Plätzen die Ausgleichszahlung und zusätzlich den Ausfall einer Vorauszahlung übernommen.

 

Folgend nur die wesentlichen Punkte unserer Prüfung:

 

Vereinskonto: 

Der Bankkonto-Saldo „Commerzbank“ wurde mit dem buchhalterischen Saldo „Konto 1200“ verglichen und Übereinstimmung festgestellt. Der Saldo auf beiden Seiten lautet € 3.720,88. (Der im Vergleich zum Vorjahr drastisch niedrigere Saldo ergibt sich aus einer wesentlich höheren Pachtvorauszahlung.)

 

Vereinsbeitrag/Nebenkosten/Vorauszahlungen:

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Prüfung waren wieder die offenen Forderungen. Der Saldo dieser Positionen liegt mit € 14.695,03 per 31.12.2011 deutlich über dem Vorjahr. Ein Grund ist auch, dass der Vorstand die Mahnungen mit Androhung des Ausschlusses noch nicht versandt hat. Dies muss jetzt unbedingt erfolgen.

 

Die offenen Forderungen aus 2011 ergeben detailliert folgendes Bild:

-   Forderungen aus Mitgliedsbeiträgen 2011  € 4.364,05.

 

-   Forderungen aus Nebenkosten 2011 von € 725,62.

 

-   Forderungen aus Raten Vorauszahlungen 2011 € 9.605,36.

 

Von den offenen Forderungen wurden bis zum Prüftermin € 2.508,46 gezahlt.

 

Auslagen des Vorstandes:

Die Vorstandsausgaben haben sich gegenüber dem Vorjahr mit € 1.045,87 zwar erhöht, waren aber nachvollziehbar. Alle geprüften Belege waren ordnungsgemäß von jeweils zwei anderen Vorstandsmitgliedern unterschrieben.

 

Vorstandsprotokolle:

Die drei vorhandenen Sitzungsprotokolle wurden eingesehen. Diese ergaben aber keine für die Prüfer relevanten Aussagen oder Kontrollpunkte.

 

Fremdenverkehrsabgabe:

Der Gemeinde wurden nur noch 290 Plätze gemeldet. Hierfür müssen € 4.350,00 gezahlt werden. Der Bescheid ist uns bislang aber noch nicht zugegangen. Eine entsprechende Rückstellung wurde aber bereits gebucht.

 

Finanzielle Situation:

Die finanzielle Situation des Vereins hat sich weiter gebessert. Das Vereinsvermögen (einschließlich offenen Forderungen) per 31.12.2011 betrug erfreulicherweise € 93.030,38 und ist damit trotz Pachterhöhung weiterhin angewachsen. Wir haben damit einen soliden Kapitalstock, womit auch für den schlimmsten Fall einer eventuellen Vereinsauflösung die FCC-eigenen Jahresfestkosten im Folgejahr gezahlt werden könnten. 2011 betrugen diese Aufwendungen € 84.053,13.

Allerdings sind die Mitgliedsbeiträge – unser größter Einnahmeposten - im Vergleich zum Vorjahr um gut € 6.000,00 auf € 314.007,00 gesunken. Hier besteht weiterhin ein Problem durch die freien Plätze. Auch die Beitragsrückstände sind wieder angewachsen. Diese Forderungen sind aber noch dem Guthaben zugerechnet. Hiervon sind € 1.610,05 uneinbringbar und müssen ausgebucht werden.

Entlastung des Vorstandes:

Die Kassenprüfer empfehlen der Hauptversammlung wieder mit gutem Gewissen, aufgrund der vorgefundenen Buchhaltung und der geprüften Daten, die Entlastung des Schatzmeisters und des gesamten sonstigen Vorstandes zu beschließen.

 

 

ENTLASTUNG DES VORSTANDES

 

Der Entlastung des Vorstandes wird mit 115 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.

 

 

JAHRESBERICHT DES FESTAUSSCHUSSES

 

Jan Düwel begrüßt die anwesenden Mitglieder und bedankt sich bei allen Helfern, Sammlern, Spendern und Mitorganisatoren der auszurichtenden Festlichkeiten. Die Organisation des Kinderfestes war letztes Jahr für Herrn Düwel eine neue Herausforderung, da er sich in der Saison einen Muskelfaserriss mit anschließender Thrombose zugezogen hat. In diesem Zusammenhang bedankt er sich herzlich bei Grit Schleicher, die ihm fürsorglich die Thrombosespritzen gesetzt hat. Weiterhin bedankt er sich in diesem Zusammenhang bei Rolf Sandersen und Marc Schleicher, die ihn sehr tatkräftig, u.a. durch Abnehmen von Fahrtwegen, unterstützt haben.

Herr Düwel trägt vor, dass das Kinderfest sich insgesamt selbst getragen hat.

Weiterhin teilt Herr Düwel mit, dass die Lange Nacht wieder vom Vorstand selbst organisiert und durchgeführt werden soll; Geschäftsleuten soll es nicht mehr überlassen werden.

Herr Düwel gibt sodann die Termine für die Saison 2012 wie folgt bekannt, die auch zeitnah auf der Homepage veröffentlicht und eingesehen werden können:

 

16.03.2012   Saisonbeginn                  (vorbehaltlich Wasser/Witterungsbedingungen)

14.07.2012   Kinderfest                       (hierfür wird der Gemeinschaftsraum ab dem 07.07.12 und der Jugendraum ab dem

10.07.12 gesperrt)

21.07.2012   Lange Nacht                   (hierfür wird der Gemeinschaftsraum vom 17.07 bis 31.07.12 gesperrt)

28.07.2012   Kinderdisco                   

15.09.2012   Kindernachtwanderung                (Uhrzeit wird noch bekannt gegeben)

21.10.2012   Saisonende

 

05.05.2012   1. Gemeinschaftsarbeit 10.00 Uhr (voraussichtlich)

28.07.2012   2. Gemeinschaftsarbeit 10.00 Uhr

 

Abschließend hofft er, dass er auch in der kommenden Saison wieder tolle Unterstützung erhält und wünscht allen Mitgliedern eine sonnenreiche Campingsaison 2012.

 

 

 

 

ABSTIMMUNG ÜBER EINGEGANGENE ANTRÄGE

 

 

ANTRÄGE

Die Jahreshauptversammlung möge beschließen,

 

  • dass das Verbot der Hundehaltung auf dem Gelände des FCC Brodau per sofort aufgehoben wird.

 

Das antragstellende Mitglied begründet den Antrag damit, dass es sonst das Camping beim FCC Brodau e.V. aufgeben müsste. Der 2. Vorsitzende regt in diesem Zusammenhang an, dass gewisse Regeln aufgestellt werden. Bei nicht Wegmachen des Hundekots, Nichteinhalten des Leinenzwangs eine hohe Strafe festzusetzen.

Der 1. Vorsitzende wendet hierzu ein, die Diskussion nicht bei dem Hundekot anzufangen, sondern auch das Hundegebell, die eventuelle Angst der Kinder vor den Hunden etc. zu berücksichtigen. Ein Mitglied regt an, beim Nachbarplatz nach Erfahrungen nachzufragen. Freunde von einzelnen Mitgliedern würden diese gern besuchen; dies geht allerdings wegen des Hundehaltungsverbotes auf dem FCC-Gelände nicht. Ein weiteres Mitglied sieht in der Aufhebung des Hundehaltungsverbotes auch die Chance, die leeren Plätze wieder zu belegen. Hierzu wendet ein weiteres Mitglied ein, dass auf dem Nachbarcampingplatz (Elfenschlucht) zwar Hundehaltung erlaubt ist, es dort aber auch viele leere Plätze gibt.

 

Ja-Stimmen:    40                                           Nein-Stimmen:    61                               Enthaltungen:   15

 

DER ANTRAG WURDE NICHT ANGENOMMEN

 

 

 

  • dass folgende Beträge wegen Uneinbringbarkeit  der Forderung ausgebucht werden:

 

€ 918,00  Das Mitglied wurde ausgeschlossen; der Verein hat sein gesetzliches Pfandrecht am Wohnwagen nebst Vorzelt und Inventar ausgeübt.

 

€ 206,44  Das ehemalige Mitglied befindet sich in der Privatinsolvenz. Nach Erörterung durch den Schatzmeister wurde festgestellt, dass die Forderung nicht beigetrieben werden kann. Eine Anmeldung zur Insolvenztabelle würde zu keinem Erfolg führen und lediglich mit weiteren unnötigen Kosten verbunden sein.

 

Ja-Stimmen:    115                                         Nein-Stimmen:    0                                 Enthaltungen:   1

 

DER ANTRAG WURDE ANGENOMMEN

 

 

 

  • dass Neu-Mitgliedern ein einmaliger Rabatt in Höhe von 25% des Jahresmitgliedsbeitrages gewährt wird. Dieses gilt nur für bereits freie Plätze. Die Jahresvorauszahlung muss voll entrichtet werden.

 

Ja-Stimmen:    97                                          Nein-Stimmen:    13                               Enthaltungen:   6

 

DER ANTRAG WURDE ANGENOMMEN

 

 

 

  • dass § 7c der zur Zeit gültigen Satzung dahingehend geändert wird, dass die in § 7c genannten Personen (Eltern und volljährige Kinder) in Abwesenheit des Mitgliedes das FCC-Gelände mit Pkw befahren dürfen. Der 2. Satz des § 7c würde dann geändert in: „Das Befahren des Platzes ist zulässig.“

 

Ja-Stimmen:    112                                         Nein-Stimmen:    0                                 Enthaltungen:   4

 

DER ANTRAG WURDE ANGENOMMEN

 

 

 

 

 

DISKUSSION

 

Im Zuge der Diskussion wurde der nichtzugelassene Antrag, eines Mitgliedes, dass eine oder zwei Parzellen so hergerichtet werden, dass Besucher von FCC-Mitgliedern, die mit einem eigenen Wohnwagen oder Zelt anreisen, auf dem FCC-Platz übernachten können, vorgetragen. Dieser Antrag konnte nicht zugelassen werden, da er der gültigen Satzung widerspricht (Tagescamping nicht gestattet, Camping nur für Mitglieder).

 

Weiterhin wurde der Antrag eines Mitglieds,

 

„Um den Platz für Neumitglieder interessanter zu machen – und auch um im Wettbewerb mit den umliegenden Plätzen besser abzuschneiden – wird der Antrag gestellt, dass der Verein eine Kinderanimation für die Sommerferien bereit stellt.

Diese kann stundenweise angeboten werden und für alle Altersklassen etwas bieten:

- Vorlesen, Malen und Basteln für die Kleinen

- Schatzsuche etc.

- Beachvolleyball und Lagerfeuer für die Teenies

Als Gegenleistung für die Animateure: Freie Unterkunft in einem Wohnwagen (Schnupperwohnwagen) oder durch Umbau des Billardraumes (der Billardtisch könnte auch in den alten Laden verlegt werden). Zusätzlich eine geringfügige Entlohnung.

Vielleicht kann man parallel ein besonderes Angebot für unsere Mitglieder mit der Surfschule in Rettin aushandeln ….“,

 

der wegen Verspätung nicht zugelassen werden konnte, verlesen und nachdem der Vorstand dies angeregt hatte, der Diskussion zugeführt und als Vorschlag gewertet. Der 1. Vorsitzende teilt in diesem Zusammenhang mit, dass er mit Herrn v. Ludowig in Verhandlungen steht, die „Kuhle/Schlucht“ auszubessern, um diese für derartige Aktivitäten wieder besser nutzen zu können. Auch andere Mitglieder würden gern ein wenig mehr Kinderanimation betreiben. Das antragstellende Mitglied äußert sich insoweit, dass sie diesen Antrag gestellt hat, um den Platz eben für Familien attraktiver zu machen. Der Antrag sollte eher als Anregung verstanden werden. Manche Animateure wären eventuell schon gegen kostenlose Benutzung des Platzes bereit, die Kinder zu „betreuen“. Der 1. Vorsitzende wendet hierzu ein, dass wir ein Verein sind und eine Surfschule dem entgegensteht. Er gibt weiterhin hierzu das Beispiel mit den Booten an.

Jan Düwel will sich zu alledem Gedanken machen und regt eine gemeinsame Arbeit mit den Mitgliedern an.

 

Die Frage eines Mitgliedes wegen der Hauptwegebeleuchtung wurde von Herrn Axel Weidel insofern beantwortet, dass dies in Arbeit sei.

 

Ein Mitglied, das bei der Endabrechnung nicht da sein konnte, wollte, dass diese im Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht werden sollte. Nach Rücksprache mit dem Platzwart wurde dem Mitglied mitgeteilt, dass dies nicht gehen würde; die Endrechnung müsse in bar beim Platzwart bezahlt werden. Jetzt musste dieses Mitglied eine Strafe von € 25,00 bezahlen. Der Schatzmeister erklärte, dass die Aussage des Platzwartes insoweit richtig sei, dass die Endabrechnung in bar zu bezahlen sei, man sich aber zukünftig wegen solcher Angelegenheiten direkt an den Schatzmeister wenden sollte, um mit diesem eine Lösung zu finden.

 

Ein weiteres Mitglied moniert die kaputte Scheibe im Duschhaus seit Oktober 2011. Dies wurde vom 1. Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass die Scheibe bisher aus versicherungstechnischen Gründen nicht repariert werden konnte. Der Vorstand kümmert sich bereits darum und hofft, dass die Scheibe bis zur Saisoneröffnung ausgetauscht wird.

 

Weiterhin reklamiert ein Mitglied die Sauberkeit und den Zustand der Duschen. Er fragt insoweit an, wie es mit einer regelmäßigen Reinigung und Instandhaltung aussehen würde. Dies wurde von verschiedenen Vorstandsmitgliedern beantwortet, u.a. damit, dass wenn das Duschhaus um 23.00 Uhr gereinigt wird und dann als 53. Mitglied morgens die Dusche benutzt, dass es dann vorkommen kann, dass die Duschen nicht mehr so sauber wie gleich nach der Reinigung sein könnten. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass der Verein eine neue Reinigungskraft eingestellt hat und mit Saisonbeginn in jedes Duschhaus ein Reinigungsplan aufgehängt wird.

 


 

 

 

 

VERABSCHIEDUNG

 

Der 1. Vorsitzende verabschiedet sich von Herrn Axel Weidel, Herrn Wolfgang Schulz und Frau Thea Mädler und bedankt sich für die Zusammenarbeit in der Vergangenheit. Der Gesamtvorstand wünscht den Dreien alles Gute für die Zukunft.

 

 

 

 

 

Herr Weidel bedankt sich bei den Mitgliedern für die ruhig abgelaufene Jahreshauptversammlung und der Wahlen. Er wünscht allen Mitgliedern eine schöne Campingsaison 2012 und schließt die Versammlung um 21.55 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sascha Schütz                                                                    Axel Weidel                                                                  Meike Schuster

(1. Vorsitzender)                                                                (2. Vorsitzender)                                                            (Schriftführerin) 

 

 

 

 

 

 

Hamburg,  12. März 2012

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

FCC  FAMILIEN CAMPING CLUB  e.V.

BRODAU - 23730 SCHASHAGEN/NEUSTADT

                                   Telefon/Fax:  04561/ 74 19

 

 

WAHL EINES WAHLAUSSCHUSSES

 

Gewählt wurden                                      Jürgen Schröder (Wahlausschussvorsitzender)

                                                                Thomas Anemüller (1. Beisitzer)

Hans-Jürgen Ebert

                                                                Marco Feister

Andreas Boll

 

Es wurde per Handzeichen einstimmig abgestimmt.

 

 

 

WAHL DES 2. VORSITZENDEN

 

Vorgeschlagen wurde                                                      Klaus Reiter

Herr Reiter stellt sich zur Wahl.

Vorgeschlagen wurde                                                      Rolf Sandersen

Herr Sandersen stellt sich zur Wahl.

 

Es wurde geheim mit Stimmzetteln abgestimmt mit insgesamt 116 stimmberechtigten Mitgliedern.

Die Mitglieder stimmten für Rolf Sandersen wie folgt:

 

Ja         74                                     Nein        32                     Enthaltungen       10

 

Herr Sandersen nimmt die Wahl an.

 

 

 

WAHL DES SCHATZMEISTERS

 

Vorgeschlagen wurde                                                      Gerhard Schröder

Herr Schröder stellt sich zur Wahl

 

Es wurde per Handzeichen abgestimmt mit insgesamt 116 stimmberechtigten Mitgliedern.

Die Mitglieder stimmten wie folgt:

 

Ja         111                                   Nein        0                       Enthaltungen       5

 

Herr Schröder nimmt die Wahl an.

 

 

 

WAHL DES SCHRIFTFÜHRERS

 

Vorgeschlagen wurde                                                      Meike Schuster

 

Es wurde per Handzeichen abgestimmt mit insgesamt 116 stimmberechtigten Mitgliedern.

Die Mitglieder stimmten wie folgt:

 

Ja         114                                   Nein        0                       Enthaltungen       2

 

Frau Schuster nimmt die Wahl an.

 

 

WAHL DER 2 KASSENPRÜFER

 

Vorgeschlagen wurden                                                    Hans-Peter Elvers

                                                                                        Anke Boll

                                                                                        Wolfgang Schulz

 

 

Es wurde per Stimmzettel abgestimmt mit insgesamt 116 stimmberechtigten Mitgliedern.

Die Mitglieder stimmten wie folgt:

 

Hans-Peter Elvers                31 Stimmen

Anke Boll                              90 Stimmen

Wolfgang Schulz                  80 Stimmen

 

Es gab 10 Enthaltungen und 3 Stimmzettel waren ungültig.

 

 

Frau Boll und Herr Schulz nehmen die Wahl an. Die Kassenprüfer wurden für 3 Jahre gewählt.

 

 

 

 

Hamburg 24. Februar 2012

 

 

 

 

 

 

 

……………………………………………….                                                           …………………………………………....

Jürgen Schröder                                                                                                                  Thomas Anemüller

(Vorsitzender des Wahlausschusses)                                                                                   (Protokollführer)

 

Campingplatzordnung des Landes Schleswig Holstein:

 

 

 

CAMPINGPLATZ-ORDNUNG FCC Brodau:

 

1.      Dies ist kein öffentlicher Campingplatz

 

2.      Gäste der Stammplatzinhaber haben sich lt. Polizeiverordnung beim Platzwart an- bzw. abzumelden.

Der Stammplatzinhaber hat die Anmeldung bzw. Abmeldung zu überprüfen. Gäste haben eine eine Tages- und gegebenenfalls eine Übernachtungsgebühr zu entrichten. Das Mitbringen von Hunden ist untersagt.

 

3.      Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von Stammplatzinhabern, dürfen nur mit dessen schriftlicher Genehmigung campen.

 

4.    Die Benutzer des Campingplatzes haben den Anordnungen des Platzwartes oder der mit der Aufsicht beauftragten Person Folge zu leisten, und die Bestimmungen der Campingplatzordnung zu beachten.

 

5.      Der Campingplatz darf mit Fahrzeugen nur zur An- und Abfahrt befahren werden und nicht zum

         Wasser- holen und dergleichen. Auf dem Stammplatz darf nur das Fahrzeug des Parzelleninhabers abgestellt werden. Es ist untersagt, am Haupt- und Strandweg zu parken, da der Weg bei Unfällen oder anderen Schadensfällen für Rettungsfahrzeuge frei sein muß.

         Besuchern ist es untersagt, den Campingplatz mit dem Kraftfahrzeug zu befahren. Dieses gilt

         auch für das Be- und Entladen. Eine Ausnahme kann bei älteren oder behinderten Personen vom Platzwart erteilt werden.

 

6.      Schmutzwasser soll in die gekennzeichneten Ausgüsse an den Toilettengebäuden und nicht in die Waschbecken gegossen werden. Die Waschanlagen dürfen nur zur Körperreinigung benutzt werden. Es wird darum gebeten, die Waschanlagen, Toiletten und Gebäude stets sauber zu halten. Auch sollen

         keine Zigarettenschachteln, Streichhölzer und Kippen in die Anlagen geworfen werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen die Toilettengebäude betreten. Eltern haften für

         evtl. entstandene Schäden. Die Wasserentnahmestellen dürfen nur zur Trinkwasserentnahme und nicht zum Rasensprengen oder zum Autowaschen benutzt werden.

 

7.      Auf dem gesamten Gelände soll so langsam wie möglich gefahren werden. Hier gelten maximal 5 Km/h. Auch die Benutzer von Fahrrädern werden um Rücksicht und Umsicht gebeten. Eltern sind aufgefordert ihre Kinder entsprechend zu unterweisen, gegebenenfalls zu beaufsichtigen. Kommt es zu Schäden,

         haften die Eltern. Das Befahren des Platzes mit Motorrädern ist nur den Stammplatzinhabern oder deren Kindern erlaubt.

 

8.      Koch- und Feuerstellen müssen während des Gebrauches ständig unter Aufsicht stehen. Kochapparate aller Art sind so zu benutzen, dass eine Brandgefahr nicht entstehen kann. Offene Feuer sind nicht gestattet.

 

9.      Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Entzünden von Lagerfeuern (auch am Strand) sind

         nur mit besonderer Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde erlaubt.

 

10.    Es dürfen nur Wohnwagen und Zelte aufgestellt werden, die den StVZO-Bestimmungen entsprechen.

 

11.    Das Spielen, insbesondere das Ballspielen auf dem Campingplatz ist außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze nur insoweit gestattet, als eine Belästigung anderer Personen nicht eintritt.

 

12.    Rundfunkapparate, Plattenspieler und Musikinstrumente sollen nur insoweit benutzt werden, so dass andere Personen nicht gestört werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Strandabschnitt.

 

13.    Zelt- und Wagenplätze sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, die Rasenflächen sind regelmäßig zu mähen. Die Hecken an- und um die Parzellen sind in einem ordentlichen und gepflegten Zustand zu halten. Bepflanzungen müssen in einer Höhe von 1,20 m gehalten werden.

14.    Es ist untersagt, Primitiv-Bauten, Brücken und dergleichen (auch am Wasser) zu errichten. Boote

           dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gelagert werden. Boote müssen zu Beginn der

Saison beim Platzwart angemeldet sein und eine Kennzeichnung haben.

 

15.    Hunde sind auf dem Platz verboten, dass gleiche gilt am Strand. Katzen, welche noch ab 15. März

1990 im Besitz von Campern sind, sind sofort nach Saisonbeginn unter Angabe des Geschlechts, Farbe und besonderer Merkmale beim Platzwart zu melden. Eine Verschmutzung durch die Tiere ist vom Be-sitzer unverzüglich zu beseitigen. Die Erlaubnis zur Katzenhaltung auf dem Campingplatz kann ohne Angabe von Gründen entzogen werden. Die jährliche Gebühr von gemeldeten Katzen beträgt 30,- Euro - und ist am 1. April fällig.

 

16.    Eine Unfallhaftung des Campingplatzbesitzers ist in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Spiel- und Sportplätze.

 

17.    In der Zeit von 22.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens ist Nachtruhe einzuhalten. Nachtruhe ist so zu verstehen, dass niemand belästigt wird. Dass gleiche gilt für die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

         Das Befahren des Campingplatzgelände ist Freitags bis 23 h möglich. Eine Änderung der Nachtruhe ist damit nicht ausgesprochen. (vorbeh. Der Zustimmung des Verpächters).

 

18.    Die gesetzlichen Bestimmungen über den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Ordnung auf Zelt- und Campingplätzen können beim Platzwart eingesehen werden.

 

19.    Der Landrat des Kreises Ost-Holstein untersagt:

         a) das Aufstellen von Holzzäunen und PVC-Wänden,

         b) das Einleiten von Abwässern in den Boden, 

         c) das Anbringen von Holzverkleidungen,

         d) das Überschreiten der Sicherheitsabstände,

         e) am Strand von Brodau einen Strandkorb aufzustellen oder zu mieten,

         f) in einer Entfernung von 5 Metern vom Steilufer eine Sandburg zu bauen,

         g) die Felder zu Fuss oder mit dem Auto zu überqueren.

 

20.    Das Mitbringen von Müll von zu Haus und dessen Entsorgung in Brodau ist untersagt. Der Müll von

         den Platzinhabern ist nach der neuen Verordnung zu sortieren und in die dafür vorgesehenen Behälter

         zu entsorgen. Der Müllplatz ist verschlossen. Die Öffnungszeiten sind zu beachten. Den Anweisungen

des Personals ist Folge zu leisten. Kühlschränke muss der Besitzer selber entsorgen, oder gegen eine Gebühr auf dem dafür vorgesehenen Platz abliefern. Hecken- oder Grasschnitt darf nur auf dem dafür vorgesehenen Platz hinter dem großen Duschhaus gelagert werden. Hier darf weder Plastik, Müll oder Papier sowie Metalle aller Art hingeworfen werden. Ebenfalls dürfen hier weder Steine noch Gehwegplatten entsorgt werden. Auch an der Steilküste sowie am Bachlauf im Wäldchen dürfen die

oben aufgeführten Dinge nicht hingeworfen werden. Das gilt auch für zusammengeharktes Laub. Im Rahmen des Küstenschutzes wird nochmals darauf hingewiesen, dass an der gesamten Steilküste

keine Ablagerungen, gleich welcher Art, erfolgen dürfen.

 

21.    Wer die Anlagen beschädigt oder durch ungebührliches Verhalten ein Nichtfunktionieren der Anlagen hervorruft, kann zur Erstattung des Schadens herangezogen werden. In besonderen Fällen (Baumfrevel) kann der Verursacher vom Verpächter des Platzes verwiesen werden. Baumbeschneidungen oder Baumbeseitigungen sind dem Verpächter zu melden, und können nur mit dessen Erlaubnis und unter Aufsicht einer von Ihm bestimmten Person durchgeführt werden.

 

         Brodau, den 10.01.1999                                                                      Gustav-Adolf von Ludowig

 

 

 

Hier können Sie die Satzung des des FCC-Brodau downloaden

 

 

 

 

Satzung des FCC

Familien Camping Club e.V. Hamburg

 

§1

 Name und Sitz

 

Der Verein führt den Namen

FCC Familien Camping Club e.V. Hamburg

 

Der Sitz des Vereins ist Hamburg.

 

Der Verein wurde 1965 in Hamburg gegründet und ist beim Amtsgericht Hamburg in das Vereinsregister unter dem Aktenzeichen 69 VR 6905 eingetragen.

 

§ 2

Zweck und Aufgabe

 

Der Verein dient ausschließlich der Schaffung von Campingmöglichkeiten für seine Mitglieder. Parteipolitische, konfessionelle, und geschäftliche Bestrebungen innerhalb des Vereins sind ausgeschlossen.

 

Die Aufgaben des Vereins sind:

 

a) den Mitgliedern die Möglichkeit zur Ruhe und Erholung durch die Pacht eines für Camping geeigneten Geländes

zu schaffen,

 

b) auf dem unter a) genannten Gelände nach Möglichkeiten für die Durchführung der Richtlinien für den Ausbau

der deutschen Campingplätze zu sorgen,

 

c) eine Campingplatz-Ordnung aufzustellen,

 

d) für die Überwachung der Einhaltung der Vereinssatzung sowie unter c) genannten Campingplatz-Ordnung

und der in Deutschland gesetzlich verankerten Bestimmungen über das Campingwesen zu sorgen,

 

e) Vertretung der gemeinsamen Interessen aller der im Verein angehörigen Mitglieder und deren Familien

gegenüber Behörden, der Öffentlichkeit und allen Vereinigungen des deutschen Campingwesens.

 

§ 3

 Geschäftsjahr, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des jeweils nächsten Jahres.

Die Jahreshauptversammlung findet  jeweils  nachträglich im Februar des folgenden Jahres statt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist der Sitz des Vereins (§1).

 

§ 4

 Mitgliedschaft und Aufnahme

 

Jede geschäftsfähige, volljährige Person kann Mitglied (aktive Mitgliedschaft) werden. Ehegatten oder in

eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner eines Mitglieds können als nicht zahlendes Mitglied (passive

Mitgliedschaft) dem Verein beitreten. Die Anzahl der Mitglieder wird auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze für Wohnwagen beschränkt. Alle Mitglieder und deren Ehe- oder mit ihnen in eheähnlicher Gemeinschaft

lebende Partner haben gleiche Rechte und Pflichten und können in alle Ämter gewählt werden.

 

Die Anmeldung zum Beitritt ist schriftlich mit genauer Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum,

Familienstand und Beruf, Wohnort, Straße und Angaben der Familienmitglieder bei dem Vorstand des Vereins einzureichen. Die Daten dürfen aus vereinsinternen Gründen gespeichert werden. Über die Aufnahme der Bewerber entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme der Ablehnung des Aufnahmegesuches bedarf dem Bewerber gegenüber

 

 

 

 

keiner Angabe von Gründen. Kinder und Geschwister von Mitgliedern sind vorrangig zu behandeln.

 

Es ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen, die von der Hauptversammlung für jedes Geschäftsjahr jeweils neu festgelegt werden kann und die mit dem Aufnahmeantrag fällig wird.

 

§ 5

 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft beginnt nach Abschluß des Aufnahmeverfahrens mit der Zahlung der Aufnahmegebühr und der

bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Mitgliedsbeiträge. Nach dem 1. Januar eintretende Mitglieder haben die seit dem

1. Januar fällig gewordenen Beiträge sofort zu entrichten. Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung oder durch Ausschluß aus dem Verein oder mit dem Tod des Mitgliedes. Bei Tod des Mitgliedes endet die Mitgliedschaft mit

dem Ende des Geschäftjahres. Der/die überlebende Ehegatte/frau oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft

kann durch schriftliches Erklären gegenüber dem Verein die aktive Mitgliedschaft erwerben. Jedes Mitglied kann

seine Mitgliegschaft  mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres durch einen eingeschriebenen

Brief an ein Vorstandsmitglied kündigen. Bei einer Kündigung werden die dem Verein im voraus gezahlten Mitgliedsbeiträge gemäß §8 zurückerstattet. Die Rückzahlung der Jahresvorauszahlung erfolgt binnen 4 Wochen

nach der Jahreshauptversammlung, auf der die Entlastung des Vorstandes für  das entsprechende Geschäftsjahre

erfolgte und ggfs. Nach verrechnung mit etwaigen Betragsrückständen und sonstigen Forderungen.

 

§ 6

Ausschluß

 

Durch einstimmigen Beschluss des Gesamtvorstandes können Mitglieder aus folgenden Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden:

 

a) bei Satzungsverletzung oder Verstoß gegen die Campingplatzordnung sowie Nichteinhaltung von    Hauptversammlungsbeschlüssen,

 

b) falls das persönliche Verhalten des Mitgliedes dem Ansehen oder den Interessen des Vereins schadet,

 

c) wenn das Mitglied 4 Wochen mit den Beitragszahlungen im Rückstand ist. Eine Mahnung erfolgt nicht.

 

Von der Einstimmigkeit des Gesamtvorstandes muß abgewichen werden, wenn das Ausschlussverfahren gegen ein

Vorstandsmitglied eingeleitet werden soll. Das betreffende Vorstandsmitglied ist in diesem Fall von der Abstimmung

Auszuschließen.

Dem betroffenen Mitglied ist bei einem Verstoß gemäß a) - c) rechtliches Gehör gegenüber dem Vorstand zu

gewähren. Ausgeschlossene Mitglieder verlieren ihre Rechte gem. §7. Eine Rückzahlung von Beiträgen für das

laufende Geschäftsjahr erfolgt nicht. Beitragszahlungen für das darauffolgende Jahr werden wie im Falle der

Kündigung (§ 5) zurückgezahlt.

 

§ 7

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Rechte:

a)     Jedes Mitglied hat Anspruch auf einen Stellplatz, der vom Vorstand vergeben wird. Bei Verkleinerung des

        gepachteten Geländes- z. B. durch behördliche Anordnung- kann zur Vermeidung einer völligen

Neuaufteilung aller Stellplätze durch Vorstandsbeschluß bestimmt werden, daß die zur Stellplatzräumung verpflichteten Mitglieder anstelle des Anspruches auf einen Stellplatz eine Anwartschaft auf den nächst frei werdenden Stellplatz erhalten. Näheres regelt der Vorstand. Beim Verkauf eines Wohnwagens anläßlich

einer Platzaufgabe kann der ensprechende Stellplatz unter bestimmten Voraussetzungen, über die der

Vorstand befindet, vom Käufer übernommen werden. Mitglieder, die dem Verein mehr als 5 Jahre

angehören, dürfen Käufern ihres Wohnwagens auch den Stellplatz anbieten.

 

b)     Nicht zahlende Mitglieder haben einen Anspruch auf Mitbenutzung des Stellplatzes ihres Ehepartners oder

        ihres in eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Partners, wenn dieser Mitglied ist. Im Übrigen haben sie die

        gleichen Rechte wie die Mitglieder.

 

C)    Eltern sowie volljährigen Kindern eines  jeden Mitgliedes haben das Recht Platz zu nutzen, auch wenn

        das Mitglied selbst nicht anwesend ist.. Das Befahren des Platze ist nicht zulässig. Besuchergeld

        ist beim Platzwart zu entrichten.

 

 

Pflichten:

Jedes Mitglied ist verpflichtet:

 

a)     auf seinem oder dem mitbenutzten Stellplatz nur Zelte oder durch Pkw transportable Wohnwagen

        aufzustellen. Die Wohnwagen müssen den Bestimmungen der StVZO für Wohnwagen entsprechen.

       

b)     Die gesetzlichen und vereinsinternen Bestimmungen und Beschlüsse sowie die Campingplatz-Ordnung des

        Landes Schleswig-Holstein anzuerkennen und die Bestrebungen des Vereins durch tatkräftige Mitarbeit an

        der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen. Ist das Mitglied an den vom Vorstand angesetzten Terminen

        verhindert, so soll es die Möglichkeit erhalten, diese Tätigkeit nach Absprache mit dem Vorstand an

        anderen Tagen nachzuholen oder das Recht haben, sich durch ein anderes Mitglied vertreten zu lassen und

        dafür eine Arbeitskarte zu erhalten. Mitglieder, die ihr Lebensalter von 65 Jahren überschritten haben,

        sowie Behinderte und Schwerkranke sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Alle anderen Mitglieder,

        die nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen, zahlen einen Betrag, der dem Kinderfest zu Gute kommt.

        Dieser Betrag wird jeweils auf der Jahreshauptversammlung festgelegt und am Saisonende beim Platzwart bezahlt oder per Lastschrift von dem entsprechenden Konto abgebucht.

 

c)     Ein- auch dem Verein gegenüber ausgesprochenes- Bußgeld, das auf seinem persönlichen Fehlverhalten

beruht, zu übernehmen bzw. dem Verein zu erstatten.

 

Alle Mitglieder des Vereins erkennen die Satzung durch ihre Mitgliedschaft an. Neu eintretende Mitglieder erkennen

die Satzung durch Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag an.

 

§ 8

 Vereinsbeitrag

Jedes Mitglied hat einen Mitgliedbeitrag zu zahlen. Der Beitrag richtet sich nach der Lage des Stellplatzes. Die

Höhe oder eine Änderung des Mitgliedsbeitrages wird vom Vorstand festgesetzt und der Jahrehauptversammlung

Bekannt gegeben. Zu Beginn der Mitgliedschaft wird ein Jahresbeitrag sofort fällig. Außerdem muß der Beitrag für

die kommende Saison im voraus bezahlt werden. Jedes Mitglied hat das Recht, die Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halb- oder jährlich) zu wählen.

 

Der Betrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen. Jedes Mitglied verpflichtet sich, diesem Einzugsverfahren beizutreten. Die Abbuchung ist auf Umlagekosten, Strompauschalen, Mahngebühren erweitert.

 

§ 9

 Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind:

1. der Vorstand

2. die Hauptversammlung

 

§ 10

 Der Vorstand

 

Der Vorstand ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Hauptversammlung vorbehalten sind.

 

Der Vorstand besteht aus:

dem 1. Vorsitzenden

dem 2. Vorsitzenden ( Stellvertreter)

 

der Gesamtvorstand zusätzlich aus:

dem Schatzmeister

dem Schriftführer

dem Festausschuß

 

Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Sie bilden den Vorstand gemäß § 26 BGB. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

 

 

 

 

 

Über alle Angelegenheiten, die den Pachtvertrag zwischen den Verein und dem Verpächter des Campingplatzes

betreffen (Änderung, Erweiterung, Verängerung, Aufhebung), entscheidet der Gesamtvorstand.Der Gesamtvorstand

ist beschlußfähig, wenn der 1.oder 2. Vorsitzende und mindestens zwei weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind (Ausnahme § 6 und Pachtvertragsangelegenheiten). Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt (Ausnahme

§ 6).

 

Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter führt den Vorsitz im Vorstand und in der Hauptversammlung. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende seiner Amtszeit aus, beauftragen die übrigen Vorstandsmitglieder ein anderes

Vereinsmitglied kommissarisch mit der Wahrnehmung des Amtes bis zur nächsten Hauptversammlung. Die nächste Hauptversammlung entscheidet endgültig über die Besetzung des Amtes.

 

Alle Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Die gewählten Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich

tätig. Glaubhaft gemachte und von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern bestätigte Auslagen sind zu ersetzen. Darüber hinaus erhalten sie eine von der Hauptversammlung festgesetze Pachtminderung als Entschädigung.

 

§ 11

 Hauptversammlung

 

Die Hauptversammlung ist die beschlußfassende Mitgliederversammlung des Vereins. Sie findet jeweils zum Ende

des Geschäftsjahres statt. Die Hauptversammlung ist von dem 1. Vorsitzenden mindestens 6 Wochen vor Beginn

durch schriftliche Einladung an alle Mitglieder einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Hauptversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.

Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.

 

Die Tagesordnung hat folgende Punkte zu enthalten:

 

a)             Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden

b)            Kassenbericht des Schatzmeisters und die Bestätigung durch die Kassenprüfer

c)             1. Jahresbericht des Schriftführers

2. Jahresbericht des Festausschuss

d)            Diskussion/Aussprache zu (a-c)

e)             Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

f)             Anträge zu Satzungsänderungen

g)             Abstimmung der eingegangenen Anträge

h)            Wahl eines Wahlausschusses

i)             Abberufung und Entlastung des Vorstandes

j)             Wahl des neuen Vorstandes

k)            Wahl der Kassenprüfer

l)             Bekanntgabe der Höhe oder einer Änderung des Jahresbeitrags durch den Vorstand

m)           Festsetzung des zu zahlenden Betrages bei Nichtteilnahme an der Gemeinschaftsarbeit (§ 7)

n)            Festsetzung der Höhe der Aufnahmegebühr

o)            Festsetzung der Höhe oder der Änderung der Pachtminderung für

Vorstandsmitglieder

 

 

Die Punkte h-k werden nur, wenn Wahlen stattfinden, auf der Tagesordnung stehen. Auch die Punkte f, l, m, n und

o erscheinen nur auf der Tagesordnung, wenn dieses erforderlich ist. Alle Angelegenheiten, die den Pachtvertrag des Vereins betreffen, werden der Hauptversammlug zur Kenntnis gegeben. Anträge der Mitglieder sind spätestens

4 Wochen vor dem Termin der Hauptversammlung in schriftlicher Form beim Vorstand einzureichen. Über die Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen und den Urkunden des Vereins hinzuzufügen. Das Protokoll muß von

drei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.

 

§ 12

 Kassenprüfer

 

Die Hauptversammlung wählt 2 Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Sie werden jeweils für

3 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

 

 

§ 13

 Außerordentliche Hauptversammlung

 

Wenn es das Vereinsinteresse erfordert, ist auf schriftlichen Antrag von 1/3 sämtlicher Mitglieder eine

außerordentliche Hauptversammlung vom Vorstand einzuberufen.

 

§ 14

 Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur eine außerordentliche Hauptversammlung entscheiden. Die Einladung und Einberufung erfolgt gemäß § 11 wie bei einer ordentlichen Hauptversammlung. Dieses Schreiben ist neben der

Einladung beigefügt, und zwar für eine Wiederholungsversammlung im Anschluß an eine

beschlußunfähige außerordentliche Hauptversammlung. Die Auflösung des Vereins ist zum Gegenstand der Tagesordnung zu machen. An dieser außerordentlichen Hauptversammlung müssen mindestens 2/3 sämtlicher stimmberechtigter Mitglieder teilnehmen, von denen 80% für die Auflösung stimmen müssen.

 

Sind weniger als 2/3 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend, wird die Versammlung von Vorstand

geschlossen. Der Vorstand kann jetzt im unmittelbaren Anschluß an die beschlußunfähige außerordentliche Hauptversammlung entsprechend der zweiten Einladung eine Wiederholungsversammlung unter Beibehaltung der

selben Tagesordnung eröffnen. Hier kann jetzt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden

werden.

 

Bei Auflösung des Vereins ist das restliche Vereinsvermögen- soweit überhaupt vorhanden- unter den Mitgiedern

nach bester Gerechtigkeit zu verteilen. Falls das vorhandene Restvermögen jedoch so gering ist, daß der

Verteilungsaufwand in keinen Verhältnis zu der Geringfügigkeit steht, ist das Restvermögen einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen.

 

Hamburg, 03. Oktober 2008      

 

 

       platzordnung

 

FCC Familien Camping Club Hamburg e.V.
Haffkamp/Brodau
23730 Schashagen

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